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Fortbildungen zum Thema SEHBEHINDERUNG und BLINDHEIT
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| Information und Schulung von | ||||||
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Angehörigen, Bekannten und Betreuern Fachpersonal aus dem Blinden- und Sehbehindertenwesen Kostenträgern u. sonstigen Interessenten |
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| Termine, Umfang und Dauer nach Absprache | ||||||
| Berufsbezogene
Fortbildungen zu verschiedenen Themen für Zielgruppen aus dem Blinden- und Sehbehindertenwesen |
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| Fortbildungsangebot 2011: | ||||||
| Elektronisch
abrechnen mit "Faktura Light" Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen vom eigenen Büro aus |
Referenten:
Ottmar Kappen und Christoph Erbach |
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| Kleine
Lerngruppe Drei Kursabschnitte (erster und dritter Abschnitt per Fernunterricht, zweiter Abschnitt im Kurshaus) |
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| Datum: noch nicht festgelegt | ||||||
| Maximale Teilnehmerzahl: 8 Personen (Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen) | ||||||
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Tagungsort:
Haus am
Maiberg, Heppenheim/Bergstraße
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| Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung Mit der schriftlichen Anmeldung akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Die Anmeldung zum Kurs ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr und ggf. der Kosten für Übernachtung im Haus am Maiberg. 2. Kurskosten Eine Anzahlung in Höhe von € 100,00 sind mit der Anmeldung auf das Konto des Veranstalters zu überweisen. Sparkasse Starkenburg, BLZ 50951469, Kto 18067671 Kontoinhaber: sehwerk Erbach/Kappen, Stichwort: faktura 3. Anmeldebestätigung Die Besetzung der Kursplätze erfolgt nach Eingang der Anmeldungen/Zahlung. Die Teilnehmer erhalten dann eine Anmeldebestätigung. 4. Stornierung Eine Stornierung muss schriftlich bis mindestens vier Wochen vor dem Kursbeginn erfolgen. Bei Absagen, die später als vier Wochen vor Beginn des Kurses erfolgen, berechnen wir 50 % aller gebuchten Leistungen. Bei Stornierungen, die später als 10 Tage vor Kursbeginn erfolgen oder bei Nichtteilnahme, müssen wir die vollen Kosten berechnen. Tipp: Reiserücktrittsversicherung abschließen 5. Ausfall des Kurses Sollte der Kurs aus überraschenden Gründen ausfallen müssen, so werden alle Teilnehmer umgehend davon in Kenntnis gesetzt. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle in vollem Umfang erstattet, weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter können nicht geltend gemacht werden |
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