Spezial-Schulungen
1. Stationäre O&M Schulung 2. LPF-Kurs für Kinder und Jugendliche 3. LPF-Kurs für Späterblindete
   
   
1. Stationäre Orientierungs- und Mobilitätsschulung für Sehbehinderte
 

Zweiwöchige spezielle Schulung an einem für die Schulungsteilnehmer unbekannten Ort mit Unter-
bringung in einem Tagungshaus.

  Bild: Die Teilnehmer des Kurses 2006 in Heppenheim stehen im Halbkreis zusammen, alle haben Langstöcke in den Händen Bild: Frau Lang und eine Teilnehmerin des Kurses 2006 beim Unterricht mit dem Langstock bei Dunkelheit  
Schwerpunkt: Langstockeinsatz bei Dämmerung und Dunkelheit.
Termin: jährlich im Januar
  Die Teilnehmer des Kurses 2006 in Heppenheim Schwerpunkt des Schulungskurses ist die Anwendung des Lang-stocks bei Dämmerung und Dunkelheit  
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2. Lebenspraktische Fähigkeiten für integriert beschulte Kinder und Jugendliche
 
Die jungen Schulungsteilnehmer lernen altersgemäße und blinden- bzw. sehbehindertenspezifische Techniken für alle Themen der Selbstversorgung.
In Zusammenarbeit mit BLUBS / Schlossschule - Ilvesheim

  Bild: Die Teilnehmer des Kurses 2005 in Ilvesheim präsentieren Speisen, die sie selbst zubereitet haben Bild: Frau Lang beim Unterricht mit einer Schulungsteilnehmerin. Thema: Bügeln  
Termin: jährlich in den Osterferien (BaWü)
  Die Teilnehmer des Kurses 2005 in Ilvesheim Eine Schulungs-teilnehmerin im Unterricht  
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3. Lebenspraktische Fähigkeiten für späterblindete Menschen
Sationärer Kurs: "Neues Lernen-Unabhängigkeit erhalten"
 
Seit über 30 Jahren gibt es in Deutschland die Schulung in LPF, bislang war dies aber keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Ende 2006 hat der Dt. Blinden- u. Sehbehindertenverband (DBSV) mit den meisten Krankenkassen eine Vereinbarung zur Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten geschlossen. Demnach ist diese Schulung für blinde und hochgradig sehbehinderte Versicherte nun eine „Kann-Leistung“ auf Grundlage des § 43 SGB V. Die AOK´s sind dieser Vereinbarung leider nicht beigetreten.

Die Vereinbarung besagt, dass gesetzlich blinde Versicherte 20 Schulungsstunden und hochgradig sehbehinderte Personen 10 Schulungsstunden von der Krankenkasse bewilligt bekommen können. Liegt eine zusätzliche Behinderung vor, können weitere 10 Stunden beantragt werden. Geburtsblinde Personen sind von dieser Vereinbarung ausgenommen.

Die Vereinbarung wird nach einiger Zeit von den Kassen und dem DBSV auf Wirksamkeit und Notwendigkeit hin überprüft. Im Sinne einer zukünftig möglichen Finanzierung über die Kassen wäre es daher wichtig, dass der Bedarf an LPF-Schulungen auch durch entsprechende Beantragungen belegt wird, damit die Kassen sich nicht wieder zurückziehen.
Wer also auch nur in einzelnen, wenigen Verrichtungen geschult werden möchte (z.B. Essenstechniken, Bedienung von Geräten, Herdkontrolle o. a.), sollte jetzt schnell bei seiner Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen!

Das "sehwerk reha-team" bietet neben ambulanten LPF-Schulungen im eigenen Haushalt auch einen stationären Kurs an - erstmals im Februar 2008. Unter dem Titel „Neues Lernen - Unabhängigkeit Erhalten“ werden in diesem Kurs im Einzelunterricht blinden- und sehbehindertengerechte Techniken zur Selbstversorgung vermittelt. Ob im Kurs oder im eigenen Haushalt: die Inhalte richten sich immer nach den Bedürfnissen der Teilnehmer.

 
 
Termin: erstmalig im Februar 2008
Ort:Tagungshaus bei Bad Bergzabern/Südpfalz
   
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